Mimikama
KI-Check

Wie schaut das konkret aus?

Die Beispiele zeigen typische Fälle. Das Ergebnis hängt immer vom konkreten Inhalt, vom Veröffentlichungskontext und von der Rolle des Nutzers ab. Eine freiwillige Kennzeichnung ist auch dort möglich, wo keine gesetzliche Pflicht besteht.

Beispiel 1 · regelmäßig offenzulegen

Reale Person in einer erfundenen Szene

Das neu erzeugte KI-Bild zeigt den früheren Papst Franziskus in einer Situation, die so nicht stattgefunden hat. Die Darstellung wirkt wie eine authentische Aufnahme. Entscheidend für die Pflicht ist, dass das Bild am oder nach dem 2. August 2026 erzeugt wurde – das bekannte Ursprungsmotiv von 2023 wäre selbst nicht rückwirkend kennzeichnungspflichtig.

Rechtliche Einordnung

Bei beruflicher oder organisatorischer Veröffentlichung regelmäßig offenzulegen. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung fällt grundsätzlich unter die private Ausnahme.

Deepfake nach Artikel 3 Nummer 60; Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4.

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Beispiel 2 · regelmäßig offenzulegen

Fotorealistische Szene für eine erfundene Veranstaltung

Die KI-Darstellung zeigt Menschen, Ort und Veranstaltung wie eine authentische Aufnahme. Im konkreten Veröffentlichungskontext kann dadurch der Eindruck entstehen, dass das Ereignis tatsächlich stattfindet oder bereits stattgefunden hat. Ein rein grafisch gestaltetes Plakat mit Symbolen und Schrift wäre dagegen regelmäßig kein Deepfake – siehe Beispiel 3.

Rechtliche Einordnung

Bei beruflicher oder organisatorischer Veröffentlichung regelmäßig offenzulegen. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung fällt grundsätzlich unter die private Ausnahme.

Deepfake-Prüfung nach Artikel 3 Nummer 60; Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4.

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Beispiel 3 · regelmäßig keine Pflicht

Grafik, Symbole und Text

Das Werbeplakat besteht aus erkennbaren Grafiken, Symbolen und Schrift. Es täuscht keine authentische Aufnahme einer realen Person, eines Ortes oder Ereignisses vor.

Rechtliche Einordnung

Auch bei beruflicher Verwendung regelmäßig keine Offenlegungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4. Rein private Nutzung ist ohnehin ausgenommen.

Die vier kumulativen Kriterien der Deepfake-Definition sind regelmäßig nicht erfüllt.

Getrennt zu prüfen

Diese Bewertung betrifft die Bildregel. Enthält die Grafik ungeprüfte KI-Texte zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse, ist die Textregel gesondert zu prüfen. Werbung und gewöhnliche Produktbeschreibungen fallen regelmäßig nicht darunter, öffentlich relevante Sachbehauptungen sehr wohl.

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Beispiel 4 · regelmäßig offenzulegen

Fotorealistische Landschaft eines plausiblen Ortes

Die Landschaft ist erfunden, wirkt aber wie ein echtes Foto eines Ortes, der so existieren könnte.

Rechtliche Einordnung

Bei beruflicher oder organisatorischer Veröffentlichung regelmäßig offenzulegen, sofern die Darstellung im konkreten Kontext für authentisch oder wahr gehalten werden könnte. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung fällt grundsätzlich unter die private Ausnahme.

Deepfake-Prüfung nach Artikel 3 Nummer 60; Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4.

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Beispiel 5 · offenzulegen

Automatisch veröffentlichter Text zu einem öffentlichen Thema

Der KI-Text behandelt ein politisches beziehungsweise öffentlich relevantes Thema und wurde ohne substanzielle menschliche Prüfung veröffentlicht.

Rechtliche Einordnung

Bei öffentlicher Veröffentlichung offenzulegen. Rein interne Texte, private Korrespondenz oder rein persönliche Nutzung fallen nicht unter diesen konkreten Anwendungsfall.

Artikel 50 Absatz 4 für KI-generierte oder manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

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Beispiel 6 · keine Pflicht

KI-Text mit echter redaktioneller Prüfung

Der Text wurde inhaltlich kontrolliert, Quellen wurden geprüft und eine Redaktion trägt die redaktionelle beziehungsweise rechtliche Verantwortung.

Rechtliche Einordnung

Keine Offenlegungspflicht nach dieser Bestimmung, sofern die Prüfung substanziell war und der veröffentlichte Endstand tatsächlich freigegeben wurde.

Ausnahme nach Artikel 50 Absatz 4 bei menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und klarer Verantwortungsübernahme.

Im Check selbst prüfen

Dieser Beispielbereich bietet eine journalistische Orientierung zum EU-AI-Act und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich bleiben der konkrete Einzelfall, die geltende Verordnung und ihre Auslegung.