Mimikama
KI-Check

Die offiziellen EU-Icons

Das Wichtigste zuerst

Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 drei Icons veröffentlicht, mit denen KI-Inhalte gekennzeichnet werden können. Sie sind kostenlos, frei verwendbar und brauchen keine Namensnennung.

Ein Icon allein erfüllt die Pflicht aber nicht. Die Verwendung ist freiwillig, die gesetzlichen Transparenzpflichten bleiben davon unberührt. Wer nur ein Symbol daraufsetzt, hat Artikel 50 nicht erfüllt – entscheidend bleibt, dass die Kennzeichnung klar, wahrnehmbar und verständlich ist. Die Kommission empfiehlt deshalb ausdrücklich, das Icon mit einem kurzen Text zu verbinden.

Das EU-Basisicon: die Buchstaben AI in einem abgerundeten Rahmen.
Basis-Icon

AI

Zeigt an, dass künstliche Intelligenz beteiligt war – ohne zu sagen, ob der Inhalt vollständig erzeugt oder nur verändert wurde.

Wann es passt

Wenn Sie den KI-Einsatz offenlegen wollen, sich der Fall aber nicht eindeutig einer der beiden anderen Kategorien zuordnen lässt. Nutzertests der Kommission haben gezeigt, dass dieses Icon erst mit einem kurzen Text verständlich wird – etwa „Stimme mit KI erzeugt“ daneben.

Das EU-Icon AI GENERATED für vollständig mit KI erzeugte Inhalte.
Vollständig erzeugt

AI GENERATED

Für Inhalte, die vollständig mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden – ohne menschlich geschaffene Bestandteile und ohne redaktionelle Kontrolle.

Wann es passt

Ein vollständig erfundenes, aber authentisch wirkendes Bild eines vermeintlichen Ereignisses. Eine ohne redaktionelle Kontrolle erzeugte Nachrichtenzusammenfassung. Dass Sie einen Prompt eingegeben haben, steht der Einordnung als vollständig erzeugt nicht entgegen.

Das EU-Icon AI MODIFIED für mit KI veränderte Inhalte.
Verändert

AI MODIFIED

Für Inhalte, die ursprünglich von Menschen stammen und mit künstlicher Intelligenz inhaltlich verändert wurden.

Wann es passt

Eine echte Aufnahme, in die eine Person oder ein Gegenstand hineingerechnet wurde. Ein Video, dem KI-erzeugte Szenen hinzugefügt wurden. Gewöhnliche technische Bearbeitung wie Belichtung, Farbe oder Zuschnitt fällt nicht darunter.

So sieht das in der Praxis aus

Die Regeln des Kodex klingen abstrakt. Konkret bedeuten sie:

AI GENERATED
Richtig: im Inhalt selbst Das Icon liegt im Bild, an einer freien Stelle. Es bleibt erhalten, wenn jemand das Bild speichert oder weiterschickt.
AI
Richtig: Icon plus Text Basis-Icon mit kurzer Angabe direkt unter dem Bild. So empfiehlt es die Kommission, weil das Icon allein nicht sagt, was genau erzeugt wurde.
ImpressumAI
Falsch: unten auf der Seite Ein Hinweis im Impressum, in den AGB oder am Seitenende genügt nicht. Wer das Bild sieht, muss die Kennzeichnung dort sehen – nicht nach dem Scrollen.
AI GENERATED
Falsch: verdeckt Das Icon liegt unter einer Einblendung, einem Bedienelement oder einem Untertitel. Verdeckt ist nicht wahrnehmbar.

Die Darstellungen sind schematisch und zeigen das Prinzip, nicht eine konkrete gestalterische Vorgabe. Ausschlaggebend bleibt, dass die Kennzeichnung klar und unterscheidbar wahrnehmbar ist, sobald jemand dem Inhalt begegnet.

Wo das Icon hingehört

Der Verhaltenskodex der Kommission beschreibt in Abschnitt 2, wie die Icons platziert werden sollen. Zusammengefasst:

Icon und Text gehören zusammen

Die Kommission empfiehlt, das Icon mit einer kurzen Angabe zu verbinden. Passende Formulierungen liefert Ihnen der Check am Ende jedes Ergebnisses zum Kopieren. Zum Beispiel:

Herunterladen

Die Kommission stellt alle Icons als SVG und PNG bereit, in hellen und dunklen Varianten. Wir verweisen bewusst auf die Originalquelle statt eigene Kopien anzubieten – so haben Sie immer den aktuellen Stand.

Zu den offiziellen Dateien der EU-Kommission

Die Icons sind frei verfügbar und Bestandteil des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Eine Namensnennung der Kommission oder des AI Office ist nicht erforderlich.

Diese Übersicht bietet eine journalistische Orientierung zum EU-AI-Act und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich bleiben der konkrete Einzelfall, die geltende Verordnung und ihre Auslegung. Stand: 2. August 2026.